Dieses großzügig geschnittene und konzipierte Einfamilienhaus mit separatem Büro- und Arbeitsbereich im Keller befindet sich in zentraler verkehrsgünstiger Lage von Mühltal. Im Erdgeschoß finden Sie den großzügig angelegten Wohn- Essbereich, die Küche, den Hauswirtschaftsraum und das Gäste-WC. Ein separates Arbeitszimmer liegt auf halber Höhe zwischen dem Erd- und Obergeschoß. Vier Zimmer und zwei Bäder finden Sie dann im Obergeschoss. Vom großen Spielzimmer aus haben Sie die Möglichkeit auf die Dachterrasse zu gehen. Die Bäder auf dieser Etage sind mit Dusche oder Badewanne ausgestattet. Im Dachgeschoß finden Sie neben dem Schlafzimmer der Eltern auch noch das riesige Bad und ein Ankleidezimmer. Im Untergeschoß haben Sie die Möglichkeit drei unterschiedlich große Räume zu gewerblichen Zwecken zu nutzen. Der Gläubiger wünscht ein Gebot von mindestens 340.000 ¤Lage: In Mühltal stehen einige Gebäude, die mehr als 200 Jahre alt sind, darunter einige Fachwerkhäuser. Der Ortskern von Nieder-Ramstadt, insbesondere die Ober-Ramstädter-Straße, steht zum Teil unter Aufsicht der zuständigen Denkmalbehörde. In allen Ortsteilen gibt es Fachwerkhäuser. Mühltal ist über die Bundesstraße 449 mit Darmstadt verbunden sowie an der Bundesstraße 426 gelegen. Da Nieder-Ramstadt in der Vergangenheit stark unter Durchgangsverkehr zu leiden hatte, wurde eine Ortsumgehung der B 426 gebaut. Diese wurde am 29. Juni 2007 eröffnet. Die B 426 führt jetzt über die Waschenbach-Talbrücke, die Griesbach-Talbrücke und durch den Lohbergtunnel an Nieder-Ramstadt vorbei. Der größte Mühltaler Arbeitgeber ist die ?Nieder-Ramstädter Diakonie? (NRD), die Wohnungen und Werkstätten für Menschen mit körperlichen und geistigen Behinderungen betreibt und diese betreut. Die bekannteste Sehenswürdigkeit auf dem Gebiet der Gemeinde Mühltal ist die romantische Ruine der Burg Frankenstein, die inzwischen vor allem durch die jährlich stattfindenden Halloween-Festivals in ganz Deutschland bekannt wurde. Sonstige Angaben: Die Immobilie ist im Rahmen der Zwangsversteigerung zu erwerben. Der aus technischen Gründen bezeichnete Wert entspricht dem Mindestgebot, ab dem bei Zuschlagserteilung ein Erwerb möglich ist.
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